- von Wissenschaft und Forschung (§52 II Nr.1 AO)
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 II Nr.3 AO),
- der Jugend- und Altenhilfe (§52 II Nr.4 AO),
- von Kunst und Kultur (§52 II Nr.5 AO),
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§52 II Nr.6 AO),
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 II Nr.7 AO),
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze und des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§52 II Nr.8 AO),
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§52 II Nr.12 AO),
- des Sports (§52 II Nr.21 AO),
- der Heimatpflege und Heimatkunde (§52 II Nr.22 AO),
- des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§52 II Nr.25 AO).
Förderung
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Die Werte-Stiftung-Münsterland fördert die folgenden Stiftungszwecke:
Zusatzinformation
Die Werte-Stiftung-Münsterland hat das Ziel, möglichst viele verschiedene Projekte der Region zu unterstützen. Dabei fördert sie vorwiegend Sachkosten, die bei der Umsetzung eines Projektes anfallen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Personal- und Honorarkosten nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden können.
Förderantrag
Ihr gültiger Freistellungsbescheid weist einen der oben genannten Förderzwecke aus und Sie möchten der Stiftung Ihr Projekt vorstellen? Dann freuen wir uns auf Ihren Antrag! Füllen Sie einfach die unten stehenden Felder aus oder nutzen Sie das folgende Formular und senden es an:
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Antragsschluss sind jeweils der 30. März (Entscheidung fällt Ende Mai) und der 30. September (Entscheidung fällt Ende November) des jeweiligen Jahres.
*Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge ausschließlich digital annehmen und bearbeiten können.