- der Jugend- und Altenhilfe (§52 II Nr.4 AO),
- von Kunst und Kultur (§52 II Nr.5 AO),
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 II Nr.7 AO),
- des Sports (§52 II Nr.21 AO),
- von Wissenschaft und Forschung (§52 II Nr.1 AO),
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 II Nr.3 AO),
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§52 II Nr.6 AO),
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze und des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§52 II Nr.8 AO),
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§52 II Nr.12 AO),
- der Heimatpflege und Heimatkunde (§52 II Nr.22 AO),
- des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§52 II Nr.25 AO).
Förderung
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Annette-Allee 4
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Antragsschluss sind jeweils der 15. April (Entscheidung fällt Ende Mai) und der 15. Oktober (Entscheidung fällt Ende November) jeden Jahres.